Kosten

Die Behandlungskosten werden von den meisten privaten Krankenkassen und der Beihilfe erstattet, jedoch nicht von gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen. Dennoch können diese Kosten gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Sie können aber auch bei Ihrer gesetzlichen Kasse nach speziellen Behandlungsmethoden nachfragen ob diese Ihnen voll- oder teilerstattet werden – Fragen kostet nichts.

Kosten für Selbstzahler:
Da ich mir für die Erstuntersuchung ausreichend Zeit für Sie nehme veranschlage ich pro Patient mindestens eine Stunde. Diese wird mit 80 Euro berechnet.
Die Kosten für weitere Behandlungstermine hängen von den Anwendungen ab.
Diese werden bei der Erstuntersuchung besprochen.

Kosten für Privatversicherte:
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und liegen pro Behandlung, je nach Anwendung, zwischen 90 und 120 Euro.

Heilpraktikerin Physiotherapeutin Ernährungsberaterin